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Mitarbeiterseite
bekräftigt am 19.9.2001 in Mainz
ihre Forderungen zur Zukunft der betrieblichen
Altersversorgung
Erneut
hat die Mitarbeiterseite ihre
Forderungen vom Juli 2001 als Voraussetzung für eine Umstellung
von der Gesamtversorgung auf ein Alternativmodell der betrieblichen
Altersversorgung durch die KZVK
bekräftigt:
1)
Die Entscheidung
fällt durch die Gremien des dritten Weges.
2 ) Volle Parität in allen
künftig zuständigen Entscheidungsgremien.
3) Vorlage eines vollständigen
Satzungsentwurfes zur Prüfung und Mitentscheidung vor Einholung
der Genehmigung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde
in NW.
4) Eine bestehende Deckungslücke muss
voll und ganz von Dienstgebern/
Gewährsträgern ausgefüllt werden.
5) Beitragskonstanz für 10 Jahre 5.2
%, die vom Dienstgeber alleine zu tragen sind.
6)
Umstellung mit zu diesem Zeitpunkt gültiger Rechtslage.
7 ) Besitzstandswahrung für alle, die
am Umstellungstag das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Die
Mitarbeiterseite bedauert,
dass es bislang keine Stellungnahme der zuständigen Gremien des
Verbandes der Diözesen Deutschlands zu ihren Forderungen gibt.
Ihre Forderungen
stellen die Grundbedingungen für ihre Zustimmung zur Umstellung
dar.
Die
Mitarbeiterseite der Zentral-KODA fordert die schriftlichen Vorlagen
der Projektgruppe, damit
sie zu den Zwischenergebnissen Stellung nehmen kann. Sie hält
dies für unverzichtbar, wenn
eine Chance bestehen soll, zeitnah eine Entscheidung über
eine Umstellung mitverantworten zu können.
Zentral-KODA-Organ-Ausgabe
9 (September 2001)
v.i.S.d.P.: Dr. Günter
R. Clausen, c/o St. Alexius Krankenhaus, 41464 Neuss
Redaktion Zentral-KODA-Organ: Dr. Günter R. Clausen, Dr.
Joachim Eder, Georg Grädler, Josef Taudte.
Verteiler: über die MAVen an alle 700 000 kirchlichen
Mitarbeiterinne und Mitarbeiter