Zentral KODA Organ
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Zentral-KODA-Organ
Information der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA

Ausgabe 25 / Juli 2004


Arbeitszeitschutzverordnung im liturgischen Bereich beschlossen

Der Vorschlag des erweiterten Vermittlungsausschusses wurde angenommen.

Damit tritt zum 1.1.2006 eine eigene Zentral-KODA-Regelung in Kraft, die

- dort, wo es keine Regelungen gibt, eine allgemeine Schutz-Regelung schafft, die von der Zentral-KODA weiterentwickelt wird.

- trotzdem die bereits bestehenden Regelungen in den einzelnen KODAen belässt.

- gleichzeitig die Fortentwicklung dieser bestehenden Regelungen durch die einzelne KODA garantiert.


Entgeltumwandlung wird fortgeführt

Die Zentral-KODA hat beschlossen, die Entgeltumwandlungs-Regelung bis 31.12. 2008 weiter zu führen.

Damit bleibt es bei einem "Zuschuss" für krankenversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 13% des umgewandelten Betrages.

Allerdings wurde dem Wunsch der Mitarbeiterseite, auch andere Kassen zuzulassen, leider nicht entsprochen.

Damit bedarf es weiterhin einer Auslegung, wie die bestehende Regelung zur Entgeltumwandlung, die bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch andere Kassen zulässt, in mitarbeiterfreundlichem Sinn interpretiert werden kann.

Beide Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die (Erz-) Bischöfe. Diese haben nun 8 Wochen Zeit, etwaige Einwände zu erheben.

 

Vermittlungsausschuss neu gewählt

Die neue Amtszeit beginnt am 27.09.2004.

Zum neuen Vorsitzenden wurde Klaus Bepler, Vorsitzender am BAG, gewählt.

Stellvertretender Vorsitzenden wurde der Richter am BAG Dr. Ernst Fischermeier. Beisitzer sind für die Mitarbeiterseite Thomas Schwendele und Johannes Müller-Rörig, deren Stellvertreter Maria Högerl und Georg Grandy.

Beisitzer sind für die Dienstgeberseite Hermann-Josef Drexl und Wilhelm Frank, deren Stellvertreter Dr. Rainer Brockhoff und Dr. Waldemar Teufel.

Für den erweiterten Vermittlungsausschuss kommen zusätzlich Bernhard Simon, (Stellvertreterin Gisela Lauer) und Johannes Reich, (Stellvertreter Wolfgang Becker-Freyseng) hinzu.

 

Altersteilzeitgesetz

Auf Antrag der Mitarbeiterseite wurde beschlossen, einen Ausschuss einzusetzen, der prüft, ob es Regelungsbereiche gibt, die in beiderseitigem Interesse auf kirchenspezifische Weise gelöst werden sollen. Die Zuständigkeit der Zentral-KODA ist durch die im Altersteilzeitgesetz bestehende Öffnungsklausel gegeben.

Der Auftrag beinhaltet nicht, dass es zwingend zu einer Beschlussvorlage kommt. Das weitere mögliche Vorgehen sollte im Ausschuss besprochen werden.

Mitglieder:
Eckert, Rückl, Franken, Rettig und Schneider für Dienstgeberseite; für die Mitarbeiterseite Zeitler, Högerl, Dr. Claussen und Grädler.

 

Geschäftsordnung geändert

Mit einigen Änderungen der Geschäftsordnung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Vermittlungsverfahren zügiger organisieren zu können.

Nachfragen zur Entgeltumwandlungsregelung der Kolping-KODA Paderborn

Der Vorsitzende der Zentral-KODA oder dessen Stellvertreter wurde beauftragt, mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kolping-KODA ein klärendes Gespräch im Hinblick auf die dortige Regelung zur Entgeltumwandlung zu führen.

Versorgungsordnung

Wie in Zukunft das Arbeitsrecht und das Versicherungsrecht im Zusammenwirken der beiden Entscheidungsgremien (Zentral-KODA und Verwaltungsrat KZVK) geregelt werden soll, wird z. Zt. von einem Ausschuss der Zentral-KODA und ebenso in einem Ausschuss des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) bearbeitet.

 


Zentral-KODA-Organ-Ausgabe 25 (Juli 2004)

v.i.S.d.P.: Dr. Joachim Eder, Von - Thun Str. 12, 94127 Neuburg; Redaktion dieses Zentral-KODA-Organs:
Dr. Joachim Eder, Georg Grädler, Andrea Hoffmann-Görlitz, Thomas Schwendele
Verteiler: über die MAVen an alle 700 000 kirchlichen Mitarbeiterinne und Mitarbeiter