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Arbeitszeitschutzverordnung
im liturgischen Bereich beschlossen
Der Vorschlag des erweiterten
Vermittlungsausschusses wurde angenommen.
Damit tritt zum 1.1.2006 eine eigene
Zentral-KODA-Regelung in Kraft, die
- dort, wo es keine Regelungen gibt, eine allgemeine Schutz-Regelung
schafft, die von der Zentral-KODA weiterentwickelt
wird.
- trotzdem die bereits bestehenden Regelungen in den einzelnen KODAen belässt.
- gleichzeitig die Fortentwicklung dieser
bestehenden Regelungen durch die einzelne KODA garantiert.
Entgeltumwandlung wird
fortgeführt
Die Zentral-KODA hat beschlossen,
die Entgeltumwandlungs-Regelung bis 31.12. 2008 weiter zu
führen.
Damit bleibt es bei einem "Zuschuss" für krankenversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 13% des umgewandelten Betrages.
Allerdings wurde dem Wunsch der Mitarbeiterseite, auch andere Kassen zuzulassen, leider nicht entsprochen.
Damit bedarf es weiterhin einer Auslegung, wie die bestehende Regelung zur Entgeltumwandlung, die bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch andere Kassen zulässt, in mitarbeiterfreundlichem Sinn interpretiert werden kann.
Beide Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die (Erz-) Bischöfe. Diese haben nun 8 Wochen Zeit, etwaige Einwände zu erheben.
Vermittlungsausschuss neu
gewählt
Die neue Amtszeit beginnt am
27.09.2004.
Zum neuen Vorsitzenden wurde Klaus Bepler, Vorsitzender am BAG, gewählt.
Stellvertretender Vorsitzenden wurde der Richter am BAG Dr. Ernst Fischermeier. Beisitzer sind für die Mitarbeiterseite Thomas Schwendele und Johannes Müller-Rörig, deren Stellvertreter Maria Högerl und Georg Grandy.
Beisitzer sind für die Dienstgeberseite Hermann-Josef Drexl und Wilhelm Frank, deren Stellvertreter Dr. Rainer Brockhoff und Dr. Waldemar Teufel.
Für den erweiterten Vermittlungsausschuss kommen zusätzlich Bernhard Simon, (Stellvertreterin Gisela Lauer) und Johannes Reich, (Stellvertreter Wolfgang Becker-Freyseng) hinzu.
Altersteilzeitgesetz
Auf Antrag der Mitarbeiterseite
wurde beschlossen, einen Ausschuss einzusetzen, der prüft, ob es
Regelungsbereiche gibt, die in beiderseitigem Interesse auf
kirchenspezifische Weise gelöst werden sollen. Die
Zuständigkeit der Zentral-KODA ist durch die im
Altersteilzeitgesetz bestehende Öffnungsklausel gegeben.
Der Auftrag beinhaltet nicht, dass es zwingend zu einer Beschlussvorlage kommt. Das weitere mögliche Vorgehen sollte im Ausschuss besprochen werden.
Mitglieder:
Eckert, Rückl, Franken, Rettig und Schneider für
Dienstgeberseite; für die Mitarbeiterseite Zeitler, Högerl,
Dr. Claussen und Grädler.
Geschäftsordnung
geändert
Mit einigen Änderungen der
Geschäftsordnung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden,
Vermittlungsverfahren zügiger organisieren zu können.
Nachfragen zur
Entgeltumwandlungsregelung der Kolping-KODA Paderborn
Der Vorsitzende der Zentral-KODA
oder dessen Stellvertreter wurde beauftragt, mit dem Vorsitzenden und
dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kolping-KODA ein
klärendes Gespräch im Hinblick auf die dortige Regelung zur
Entgeltumwandlung zu führen.
Versorgungsordnung
Wie in Zukunft das Arbeitsrecht und
das Versicherungsrecht im Zusammenwirken der beiden
Entscheidungsgremien (Zentral-KODA und Verwaltungsrat KZVK) geregelt
werden soll, wird z. Zt. von einem Ausschuss der Zentral-KODA und
ebenso in einem Ausschuss des Verbandes der Diözesen
Deutschlands (VDD) bearbeitet.
Zentral-KODA-Organ-Ausgabe 25
(Juli 2004)
v.i.S.d.P.: Dr. Joachim Eder, Von -
Thun Str. 12, 94127 Neuburg; Redaktion dieses
Zentral-KODA-Organs:
Dr. Joachim Eder, Georg Grädler, Andrea Hoffmann-Görlitz,
Thomas Schwendele
Verteiler: über die MAVen an alle 700 000 kirchlichen
Mitarbeiterinne und Mitarbeiter