Zentral- KODA
Georg Grädler, Vorsitzender
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69124 Heidelberg, den

 

Erklärung der Zentral-KODA zur Umsetzung des Teilzeit - und Befristungsgesetz

 

  1. Die Zentral-KODA unterstützt die Bemühungen des Verband der Diözesen Deutschlands, beim Gesetzgeber und den politischen Mandatsträgern darauf hinzuwirken, dass das TzBfG so korrigiert wird, dass die KODA'en (kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen) die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten wie die Tarifparteien.

  2. Die Zentral-KODA hält es für erforderlich dass der Verband der Diözesen Deutschlands sie frühzeitig in die politische Willensbildung zu staatlichen Gesetzgebungsverfahren einbindet, die die Arbeit der Zentral-KODA betreffen können, damit die Zentral-KODA ihrer kirchengesetzlichen Aufgabe bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes nachkommen kann.

 

Die Zentral-KODA empfiehlt allen kirchlichen Kommissionen zur Regelung des Arbeitsrechts, wie sie selbst, gegen die Diskriminierung des Dritten Weges der Kirchen in diesem Gesetz anzugehen