Zentral- KODA
Georg Grädler, Vorsitzender
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Freistellungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrates der KZVK

 

Die Zk empfiehlt den KODAen eine Regelung des folgenden Inhalts zum Bestandteil ihrer Arbeitsvertragsregelungen zu machen:

Die Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der KZVK Köln oder einem vergleichbaren Organ einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung ist dem Dienst gleichgestellt.

Für diese Tätigkeit sind sie zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer sonstigen Tätigkeit freizustellen.