Freistellungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrates der KZVK
Die Zk empfiehlt den KODAen eine
Regelung des folgenden Inhalts zum Bestandteil ihrer
Arbeitsvertragsregelungen zu machen:
Die Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als
Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der KZVK Köln oder einem
vergleichbaren Organ einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung ist
dem Dienst gleichgestellt.
Für diese Tätigkeit sind sie zur ordnungsgemäßen
Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer
sonstigen Tätigkeit freizustellen.