Bei der aufgrund der Entscheidung der MAVO Schlichtungsstelle Köln neu angesetzten Wahl der Vertreter aus dem Bereich der Diözesen in NW am 9. September wurden
Gabi Seidich
Herbert Böhmer
Burkhard Speicher
als Vertreter aus NW (wieder) in
die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA gewählt.
Da die Wahlordnung NW für den Fall einer für ungültig
erklärten Wahl in §11, Abs 7 ausdrücklich bestimmt,
dass zwischenzeitlich getroffene Entscheidungen davon unberührt
sind, ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf.
Bleibt festzustellen, dass es in der Einrichtung der Akademie
Klausenhof lt. Urteil der Schlichtungsstelle und Gutachten der
zentralen Gutachterstelle keine KODA gibt. Wer hier und wenn welche
Konsequenzen zu ziehen hat, ist nicht eindeutig
geregelt
.
Georg Grädler , Sprecher der
Mitarbeiterseite der Zentral-KODA