"In der Zentral-KODA besteht Einigkeit, dass
die Arbeitsrechtsregelungen der KODAen und der AK
baldmöglichst dem TzBfG anzupassen sind."
Die Zentral-KODA konnte sich auf diese gemeinsame Position einigen. Allerdings bestand keine Einigkeit in der Frage, wie die Umsetzung des TzBfG in die kirchlichen Regelungen zu erfolgen hat.
Es wurde sehr deutlich, dass hier ein z.T. grundsätzlich verschiedenes Verständnis vorherrscht.
Auch bei aller Klarheit der Aussage
Verbot der Diskriminierung
bleiben eine Reihe von Fragen und Problemen offen.
Wichtig ist uns in jedem Fall, dass über diese Fragen und die Konsequenzen dort diskutiert wird, wo nach unserer festen Überzeugung darüber zu diskutieren ist, nämlich in den Kommissionen. Klarheit und Eindeutigkeit von Regelungen ist anzustreben. Eine Sanierung von Einrichtungen auf dem Rücken von Teilzeitbeschäftigten ist nicht hinnehmbar.
Und, das war uns besonders wichtig, diese Klärung kann nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern sie muss baldmöglichst erfolgen. Für uns heißt dies, in der jeweils nächsten folgenden Plenarsitzung.