Kündigungsschutz in kleinen kirchlichen Einrichtungen

 

Die Zentral-KODA kam nach ausführlicher Diskussion über die "Kleinbetriebsklausel" zum besonderen Kündigungsschutz überein, die zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen aufzufordern, Sorge dafür zu tragen, dass die Einrichtungen in ihrem Geltungsbereich nach den vom BAG aufgestellten grundlegenden Kündigungsschutzbestimmungen im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes verfahren.

Die Zentral-Koda appelliert hier an die kirchlichen Arbeitgeber, aus sich heraus etwas zu tun, was im Lichte der kirchlichen Soziallehre eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Sollte sich herausstellen, dass es hier grobe Mißbräuche gibt, wäre zu überlegen ob man nicht in den jeweiligen diözesanen Ordnungen Schutzmechanismen einbaut.