Die Zentral-KODA kam nach
ausführlicher Diskussion über die "Kleinbetriebsklausel"
zum besonderen Kündigungsschutz überein, die
zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen aufzufordern, Sorge
dafür zu tragen, dass die Einrichtungen in ihrem Geltungsbereich
nach den vom BAG aufgestellten grundlegenden
Kündigungsschutzbestimmungen im Sinne des
Kündigungsschutzgesetzes verfahren.
Die Zentral-Koda appelliert hier an die kirchlichen Arbeitgeber, aus sich heraus etwas zu tun, was im Lichte der kirchlichen Soziallehre eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Sollte sich herausstellen, dass es hier grobe Mißbräuche gibt, wäre zu überlegen ob man nicht in den jeweiligen diözesanen Ordnungen Schutzmechanismen einbaut.