Georg Grädler
Sprecher der Mitarbeiterseite der ZentralKoda


Zentrale Gutachterstelle beim Verband der Diözesen Deutschlands kommt zu der Entscheidung:

Die der "Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts für die Akademie Klausenhof gGmbH", Hamminkeln, zugrunde liegende "Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts" widerspricht Art. 7 Abs. 1 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Sie ist nicht durch § 1 Abs. 3 KODA-Ordnung NW gedeckt.

 

Kommentar:

Das Gutachten kam auf Veranlassung des KODA Gerichts in Köln zustande. Das dazu gehörende Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher verbietet sich eine Aussage zu den Konsequenzen, die in dem Verfahren zu ziehen sind.

Aber das Ergebnis bestätigt die schon oftmals von der Mitarbeiterseite der ZentralKoda geäußerte Auffassung, dass der Dritte weg durch derlei Experimente beschädigt werden kann.

Die Mitarbeiterseite der ZentralKoda sieht sich ebenfalls in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Weg von Bereichs KODAen ein Irrweg ist. Hier wird dankenswerterweise deutlich gemacht, dass nicht jede Einrichtung sich selbst zum allseitigen Herrn des Geschehens machen kann.

Eine ausführliche Kommentierung wird in der ZMV veröffentlicht werden.

 

Georg Grädler