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ZentralKoda erwägt Sondersitzung im September zur Anpassung der Versorgungsordnung an die Änderungen der Versorgungstarifverträge des Öff. Dienstes

 

Der zuständige Ausschuss Versorgungsrecht der ZentralKoda hat nach seinen Beratungen über die Änderungen der Versorgungsordnung festgestellt, dass ein Anpassungsbedarf besteht. Besonders im 2. Änderungstarifvertrag zum Versorgungs TV sind einige Korrekturen enthalten, die auch im kirchlichen Bereich nachvollzogen werden sollen.

Nachdem nun einige KODAen sich an die ZentralKoda gewandt haben mit dem Anliegen, die ZentralKoda möge wieder eine Empfehlung dazu abgeben, wurde auch auf Dienstgeberseite ein Handlungsbedarf bejaht.

Da dem Vernehmen nach auch die KZVK Köln diesbezüglich ihre Satzung ändern will, wird auf Dienstgeberseite Eilbedarf gesehen.

Wenn zum vorgeschlagenen Termin eine beschlussfähige Anzahl von Mitgliedern ihr Erscheinen zusagt, kann die Sitzung Mitte September stattfinden.