Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben vereinbart, dass sich bei eingelegtem Widerspruch die Kassen nicht auf Verjährung berufen werden, also eine Klage nicht erforderlich ist.
Damit ist aus Sicht der Mitarbeiterseite ein wichtiger Schritt zu einer vorläufigen Rechtssicherheit im Bereich der VBL gegangen worden.
Die VBL hat auf ihrer Homepage erklärt, sich an diese Vereinbarung der Tarifpartner zu halten.
Die KZVK Köln hat gegenüber dem Sprecher der Mitarbeiterseite der ZentralKoda durch den Justitiar Herrn Küpper erklärt, dass die in Kürze zum Versand kommenden Antworten auf Widersprüche, die sich auf das Gutachten Pühler berufen, die gleiche Zusage enthalten werden.
Notwendig ist allerdings, dass mindestens ein Betroffener auch wirklich Klage erhebt. Wir wären dankbar, wenn Kolleginnen und Kollegen, die Klage erheben, uns dies mitteilen.
Georg Grädler
Sprecher der Mitarbeiterseite der ZentralKoda