Renten und betriebliche Altersversorgung

Liebe Kolleginnen und Kollegen ,

wie Sie alle aus der Presse der letzten Monate wissen, ist die betriebliche Altersversorgung durch den Rentenentwurf des Herrn Bundesarbeitsministers Riester und entsprechende Beschlüsse des Bundestages großen Veränderungen unterworfen. Unter anderem ist hier vorgesehen, dass eine betriebliche Altersversorgung nur dann steuerlich gefördert wird, wenn sie auf einem Kapitalrücklageverfahren basiert. Dies ist bei der derzeitigen Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes nicht der Fall.

Weiterhin ist in den Tarifverhandlungen der letzten Zeit deutlich geworden, dass die bisherige Form der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes Veränderungen unterworfen werden muss, um bezahlbar zu bleiben. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat bereits jetzt einen Umlagesatz von 7,7 %, was für die dort Versicherten einen Eigenanteil von 1,25 % bedeutet. Und es ist kein Geheimnis, dass - falls keine Strukturänderung erfolgt - die Umlage weiter erheblich ansteigt. Dies betrifft ab dem Umlagesatz von 5,2 % sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer je zur Hälfte. Die kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) steht zwar finanziell besser da, hängt aber wegen der Überleitfähigkeit strukturell eng mit der Entwicklung der VBL zusammen und ist in letzter Konsequenz in gleichem Maße betroffen, allerdings zeitlich verzögert.

An den Tarifverhandlungen sind weder die kirchlichen Kassen, noch die kirchlichen Arbeitgeber geschweige denn wir kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt, obwohl wir erheblich von den dortigen Entscheidungen betroffen sein werden.

Deshalb gibt es beim Verwaltungsrat des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und bei der KZVK auch Beratungen und Überlegungen, was dies für die kirchliche betriebliche Altersversorgung bedeutet.

 

Um daran beteiligt zu sein hat die Zentral- KODA in ihrer Sitzung am 15.05.2001 nachfolgende Erklärung beschlossen:

1. Die kurzfristig anstehende Neuregelung der gesetzliche Altersversorgung, die problematische finanzielle Situation der öffentlichen Zusatzversorgung, die die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes zu Überlegungen über eine grundsätzliche Neustrukturierung der Zusatzversorgung veranlassen und die zuletzt ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zusatzversorgungsrecht haben auch in kirchlichen Bereich entsprechende Debatten ausgelöst.

Dies hat dazu geführt, dass in relativ kurzer Zeit Änderungen erforderlich werden. Seit März wird von den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes deutlich geäußert, dass sie beabsichtigen, bis zum Ende des Jahres die Neuregelung abzuschließen.

2. Vor diesem Hintergrund formuliert die Zentral-KODA ihre Erwartungen an ein künftiges System hinsichtlich der Altersversorgung:

1. Die Mitarbeiter müssen in ihrer Lebensarbeitszeit Ansprüche erarbeiten können, die einen auskömmlichen Ruhestand bei Alter, Invalidität und Tod zulassen.

2. Die Regelung muss ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die Zukunft haben.

3. Die Altersversorgung sollte auch bei Arbeitgeberwechsel aufrecht erhalten bleiben und flexibel sein.

4. Die Versorgungsleistung muss gegen Insolvenz gesichert sein.

5. Sie muss für Dienstgeber und Mitarbeiter bezahlbar sein.

6. Der Versorgungsaufwand muss kalkulierbar sein.

7. Dienstgeber und Mitarbeiter müssen steuerliche Vorteile wahrnehmen können.

8. Die Finanzierung sollte flexibel gestaltbar sein und zusätzliche Leistungen des Dienstgebers und/oder des Mitarbeiters ermöglichen.

9. Im Rahmen einer Betriebstreue sollte eine stärkere Berücksichtigung des Durchschnitts der Jahreseinkommen stattfinden.

10. Das Versorgungssystem muss transparent sein.

11. Die unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Männern und Frauen müssen Berücksichtigung finden.

12. Dienstzeiten im kirchlichen Dienst im Beitrittsgebiet sollen angemessen berücksichtigt werden.

Im Übrigen verweisen wir auf die Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Reform der Alterssicherung (Gemeinsame Texte 16).

3. Grundsätzlich ist ein Verbleib in einem System, das der öffentliche Dienst anwendet, vorzuziehen. Voraussetzung ist, dass die o.g. Erwartungen dort in ausreichendem Maße erfüllt werden können.

Auf jeden Fall stehen für die Altersversorgung im kirchlichen Dienst in der nächsten Zeit schwerwiegende Entscheidungen an.

Deshalb geht die Zentral-KODA davon aus, in dem Prozess der Neuordnung der kirchlichen Zusatzversorgung frühzeitig informiert und beteiligt zu werden, um die notwendige Akzeptanz bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Einrichtungsträgern zu erreichen. Sie hat bereits kompetente Personen für die Mitwirkung an der Projektarbeit benannt.

4. Eine endgültige Entscheidung soll nur im Benehmen mit den zuständigen Kommissionen getroffen werden."

Die Zentral-KODA hat sich mit dieser Erklärung an den Verwaltungsrat des Verband der Diözesen Deutschlands gewandt um seine Bereitschaft zu erklären, in dieser eminent wichtigen Frage seine Fachkompetenz einzubringen und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar zu vertreten. Hier stehen Entscheidungen an, die von weitreichender, möglicherweise umwälzender Bedeutung für unsere Kolleginnen und Kollegen sind.

Wenn es möglich ist und die Gegebenheiten es zulassen, werden wir uns für einen Verbleib im System der öffentlichen Zusatzversorgung einsetzen.

In jedem Falle gilt es, durch die Beteiligung der Kommissionen eine weitest mögliche Mitsprache der Betroffenen sicherzustellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Hinweis:

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    Die Zentral-KODA rät die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eindringlich, bis zu einer endgültigen Regelung mit dem Abschluss eigener Altersvorsorgeverträge zu warten.

    Wir geben diese Empfehlung um zu verhindern, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voreilig Verträge abschließen, ehe sicher ist, wie die kirchliche Zusatzversorgung der Zukunft aussieht. Die zukünftige Form der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung spielt eine erhebliche Rolle, ob die im Gesetz vorgesehenen Steuervorteile von Seiten der kirchlichen MitarbeiterInnen wahrgenommen werden können. Die derzeitigen Bemühungen laufen in die Richtung, dies zu ermöglichen. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Frage sollte deshalb von Seiten der MitarbeiterInnen mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen gewartet werden, um nicht Gefahr zu laufen, für eine ergänzende Lebensversicherung keine staatliche zu Förderung erhalten, obwohl sie bei Abschluss dieser Versicherung davon ausgegangen waren. Erfahrungsgemäß ist aber ein Rücktritt von einer Lebensversicherung mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Darauf wollen wir ausdrücklich hinweisen.