Bei der Sitzung der Zentral-KODA wurde obige
Erklärung einstimmig verabschiedet. Damit geht die Zentral-KODA
Mitarbeiterseite konsequent den Weg weiter, den sie bislang
beschritten hat. Es geht darum, die fachliche Kompetenz auf dem
Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts zu nutzen und zum Wohle der
kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch im Sinne
kirchlicher Arbeitgeber einzusetzen.
In Punkt 1 machen wir deutlich, dass wir gewillt sind, konsequent an der Ausgestaltung des dritten Weges mitzuwirken. Dazu gehört auch, dass wir die Möglichkeiten von Öffnungsklauseln im staatlichen Recht einfordern. Im TzBfG sind bislang nur Öffnungsklauseln zugunsten der Tarifparteien vorgesehen. Damit können diese in begrenztem Masse Abweichungen vereinbaren. Es ist durchaus vorstellbar, dass dadurch im freien Wettbewerb z.B. im Bereich der Caritas Wettbewerbsvorteile für tarifgebundene Bewerber entstehen können. Hier wollen wir uns die Option offen halten, dem dann entgegenzusteuern.
Damit dies möglich ist, müssen wir die Öffnungsklauseln einfordern.
In Punkt 2 ist es unser Anliegen, in der Zukunft bei der Entstehung staatlicher Gesetze unsere Kompetenz und den Nachdruck des Betroffenseins von ca. 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der kath. Kirche unmittelbar einbringen. Wir fordern damit auch konsequent ein, was uns die Bischöfe als Aufgabe übertragen haben, nämlich an der Gestaltung kirchlichen Arbeitsrechts unmittelbar mitzuwirken. Es liegt nun am Verband der Diözesen Deutschlands uns z.B. über das kath. Büro in Berlin in die Lobbyarbeit von Kirche einzubinden.
Da wir uns durchaus bewusst sind, dass wir nur Teil eines Ganzen sind fordern wir in Punkt 3 alle KODA´en auf, Wege zu suchen um den dritten Weg zu stabilisieren.