Erklärung der Zentral-KODA zur Umsetzung des Teilzeit – und Befristungsgesetz

 

  1. Die Zentral-KODA unterstützt die Bemühungen des Verband der Diözesen Deutschlands, beim Gesetzgeber und den politischen Mandatsträgern darauf hinzuwirken, dass das TzBfG so korrigiert wird, dass die KODA’en die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten wie die Tarifparteien.

     

  2. Die Zentral-KODA hält es für erforderlich dass der Verband der Diözesen Deutschlands sie frühzeitig in die politische Willensbildung zu staatlichen Gesetzgebungsverfahren einbindet, die die Arbeit der Zentral-KODA betreffen können, damit die Zentral-KODA ihrer kirchengesetzlichen Aufgabe bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes nachkommen kann.

     

  3. Die Zentral-KODA empfiehlt allen kirchlichen Kommissionen zur Regelung des Arbeitsrechts, wie sie selbst, gegen die Diskriminierung des dritten Weges der Kirchen in diesem Gesetz anzugehen.


Bei der Sitzung der Zentral-KODA wurde obige Erklärung einstimmig verabschiedet. Damit geht die Zentral-KODA Mitarbeiterseite konsequent den Weg weiter, den sie bislang beschritten hat. Es geht darum, die fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts zu nutzen und zum Wohle der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch im Sinne kirchlicher Arbeitgeber einzusetzen.

In Punkt 1 machen wir deutlich, dass wir gewillt sind, konsequent an der Ausgestaltung des dritten Weges mitzuwirken. Dazu gehört auch, dass wir die Möglichkeiten von Öffnungsklauseln im staatlichen Recht einfordern. Im TzBfG sind bislang nur Öffnungsklauseln zugunsten der Tarifparteien vorgesehen. Damit können diese in begrenztem Masse Abweichungen vereinbaren. Es ist durchaus vorstellbar, dass dadurch im freien Wettbewerb z.B. im Bereich der Caritas Wettbewerbsvorteile für tarifgebundene Bewerber entstehen können. Hier wollen wir uns die Option offen halten, dem dann entgegenzusteuern.

Damit dies möglich ist, müssen wir die Öffnungsklauseln einfordern.

In Punkt 2 ist es unser Anliegen, in der Zukunft bei der Entstehung staatlicher Gesetze unsere Kompetenz und den Nachdruck des Betroffenseins von ca. 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der kath. Kirche unmittelbar einbringen. Wir fordern damit auch konsequent ein, was uns die Bischöfe als Aufgabe übertragen haben, nämlich an der Gestaltung kirchlichen Arbeitsrechts unmittelbar mitzuwirken. Es liegt nun am Verband der Diözesen Deutschlands uns z.B. über das kath. Büro in Berlin in die Lobbyarbeit von Kirche einzubinden.

Da wir uns durchaus bewusst sind, dass wir nur Teil eines Ganzen sind fordern wir in Punkt 3 alle KODA´en auf, Wege zu suchen um den dritten Weg zu stabilisieren.